Licht aus! Echt jetzt?

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Sollten wir Weihnachten im Dunkeln verbringen, um Energie zu sparen?

Die aktuelle Energiespardebatte in Deutschland betrifft nicht nur unsere - überwiegend kommunalen - Kunden, sondern natürlich auch uns, als hoch spezialisierten Dienstleister im Bereich der professionellen Weihnachtsbeleuchtung. In den letzten Wochen des ausklingenden Sommers und damit unmittelbar vor der kommenden Weihnachtssaison, wurden und werden die Stimmen immer lauter, die Bedenken immer größer: Kann und sollte man in diesem Jahr guten Gewissens eine städtische Weihnachtsbeleuchtung oder ein Lichtfestival betreiben oder besser nicht?

Die Antwort auf diese Frage nehmen wir gern vorweg: Ja, man KANN und SOLLTE. Aus einer bestimmten Perspektive sogar noch unbedingter als normal üblich.

Aber eins nach dem anderen: Ausgelöst durch die massive Energiekrise, die Europa dieser Tage überrollt, aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine einerseits sowie strukturelle Fehlentscheidungen deutscher Politik in den letzten Jahrzehnten andererseits, stehen fast alle Bereiche des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens in Deutschland vor einem großen Problem. Wir alle müssen Energie sparen, um als Land und Gesellschaft durch den Winter zu kommen und dies möglichst ohne allzu große und vor allem dauerhafte wirtschaftliche Schäden in Kauf nehmen zu müssen.

Dabei gilt es, möglichst viele Aspekte der hochkomplexen Gemengelage zu berücksichtigen, Entscheidungen möglichst faktenbasiert zu treffen und vor allem anderen, auf reine Symbolpolitik zu verzichten. Und, Sie ahnen es schon, das Abschalten öffentlicher Weihnachtsbeleuchtung ist, solange diese auf LED-Technik basiert, REINE Symbolpolitik und nichts anderes.

Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache

Beginnen wir mit der seit dem 01.09.2022 gültigen Energiesparverordnung der deutschen Bundesregierung:

  • die Verordnung bezieht sich in keinem Teil explizit auf öffentliche Weihnachtsbeleuchtung
  • In Teil A, Titel 1, Paragraph 8 wird die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern untersagt, explizit AUSGENOMMEN davon sind jedoch kurzzeitige (temporäre) Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
  • In Teil B wird dieser Passus noch einmal detailliert ausgeführt in dem es wortwörtlich heisst: "Ausgenommen sind nach Satz 2 kurzzeitige Beleuchtungen, die anlässlich von Kulturveranstaltungen durchgeführt werden. Erfasst sind insbesondere Veranstaltungen, bei denen die künstlerische Beleuchtung von Gebäuden oder Gegenständen im Mittelpunkt stehen. Ausgenommen ist überdies auch die Beleuchtung, die zur Durchführung von Volksfesten, insbesondere von Weihnachtsmärkten, notwendig ist."

Die deutsche Bundesregierung hat in ihrer Verordnung also bereits ausdrücklich berücksichtigt und zum Ausdruck gebracht, dass eine Stilllegung des kulturellen Lebens zur Weihnachtszeit in keiner Weise wünschenswert oder regierungsseitig auch nur angedacht ist. Die Abschaltung der Weihnachtsbeleuchtung hätte aber vielerorten genau dies zur Folge. Und genau unter diesem Aspekt sollten wir alle dieses Thema auch einmal betrachten: Wollen wir wirklich zulassen, dass wir uns von Wladimir Putins imperialistischer und rückwärts gerichteter Autokraten-Politik wie die berühmte Sau "durchs Dorf treiben lassen"? Wollen wir ihm tatsächlich die Genugtuung überlassen, dass wir als Gesellschaft unseren Lebensstil und unsere freiheitlichen Grundwerte bei der erstbesten Störung von außen verraten und mit Füßen treten? Wir meinen dazu ausdrücklich: NEIN.

Der Deutsche Schaustellerbund e.V. hat bereits öffentlich vorgerechnet, dass der aktivitätsbezogene Energiebedarf pro Kopf in den heimischen vier Wänden um ein vielfaches höher ist, als beim Besuch eines Volksfestes oder eines Weihnachtsmarktes (PDF). Vom gesellschaftlichen Mehrwert und dem individuellen Spaßfaktor solcher Veranstaltungen einmal ganz abgesehen.

Auch die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. (bcsd) hat bereits in einer umfassenden Pressemitteilung zu dem Thema Stellung bezogen und verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung von festlicher Beleuchtung für städtische Standorte und ortsansässige Unternehmen.

Schaut man sich die technischen Fakten moderner LED-basierter festlicher Beleuchtungen einmal im Detail an, macht eine Abschaltung auch aus diesem Aspekt heraus überhaupt keinen Sinn, da das Einsparpotential im Verhältnis zum Gesamtenergiebedarf derart gering ist, dass ein nennenswerter Energiespareffekt gesamtwirtschaftlich nicht zu verzeichnen ist.

Bei Betrachtung des Gesamtenergieverbrauchs von Städten zwischen 200.000 und 300.0000 Einwohnern findet man, je nach Ausprägung der Industrie, Werte zwischen 3 und 10 Milliarden (!) kWh pro Jahr. In solchen Städten schwankt der Energiebedarf für öffentliche Weihnachtsbeleuchtung zwischen 20.000 und 50.000 kWh. Das bedeutet, dass der Anteil von Weihnachtsbeleuchtung am jährlichen Gesamtbedarf gerade einmal in einer Größenordnung von 0,0007% bis 0,001% liegt.

Zur Einordnung: Wenn Sie 10 Kilogramm abnehmen wollen, bemerken Sie dann auf Ihrer Waage die ersten 0,0001 Kilogramm (0,1g) und werten diese als zielführenden Erfolg?

Lassen Sie uns das Verhältnis nochmal auf einen kleineren Rahmen herunterbrechen und verdeutlichen: Die örtliche Einkaufsstraße einer deutschen Kleinstadt wird zu Weihnachten mit 10 LED-Überspannungsmotiven (je 110W), und 10 Laternenmotiven (je 50W) beleuchtet. Diese ergeben einen Gesamtverbrauch von 1600 W pro Stunde, also 1,6 kWh.

Gehen wir weiterhin davon aus, dass durch diese Strasse pro Stunde 500 Menschen laufen, die sich unterhalten, shoppen, sich einen Glühwein oder eine Rostbratwurst gönnen, dann reden wir über einen Pro-Kopf-Verbrauch für die Beleuchtung von gerade einmal 3,2 W pro Stunde. Sitzt dieselbe Person stattdessen eine Stunde lang zuhause und hat dabei nur eine Stehleuchte mit zwei Energiesparbirnen (à 9W) als Beleuchtung an, liegt der Pro-Kopf-Verbrauch somit bei 18 W pro Stunde, was in etwa dem 5,6-fachen entspricht. Eventuell macht sie sich sogar eine Tasse Tee: ein durchschnittlicher Wasserkocher verbraucht ca. 40W – das 12,5-fache der örtlichen Weihnachtsbeleuchtung – aber pro Minute!

Doch bleiben wir beim Vergleich der Beleuchtung: rechnet man dieses Beispiel auf die gesamte Advents- und Weihnachtszeit (6 Wochen á 7 Tage) mit einer durchschnittlichen Beleuchtungszeit von 6 Stunden täglich (16-22 Uhr), entsteht ein Energieverbrauch für die Beleuchtung von 403,2 kWh. Ausgehend von 3.000 Passanten pro Tag (500 Personen pro Stunde) entsteht ein Pro-Kopf-Verbrauch von 0,0032 kWh. Bleiben diese täglichen 3.000 Personen stattdessen zuhause bei Ihrer Stehleuchte, errechnet sich ein Gesamtenergiebedarf von 2.268 kWh (Pro-Kopf: 0,018kWh)– fast sechsmal so viel. Ohne Tee und Wasserkocher.

Beispiele dieser Art lassen sich viele finden und durchrechnen, doch fast immer heißt das Ergebnis, dass die energiesparendere Variante die LED-basierte Weihnachtsbeleuchtung ist.

Darüber hinaus, gehört sie zu den temporär wirkungsvollsten Stadtmarketingaktivitäten. Sie löst selbst in kleineren Städten eine Magnetwirkung aus und steigert deren Attraktivität. Hiervon profitieren Einzelhandel, Gastronomie, Tourismus, Schausteller, Veranstalter, Handwerksbetriebe - der gesamte städtische Mittelstand, über die Steuereinnahmen auch die öffentliche Hand und damit letztlich die gesamte Stadt.

Fazit

Festliche Beleuchtung ist im regionalen Mikrokosmos absolut systemrelevant, sie ist wie der Klebstoff zwischen den einzelnen Teilen und stellt einen hochgradig wichtigen ökonomischen Faktor dar, der Auswirkungen auf alle anderen Bereiche hat - nicht nur auf uns.

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